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Dozent: |
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Herr Dr. Engelmann Uwe (U)
, Institut: Deutsches Krebsforschungszentrum, Abteilung: Med. & Biol. Informatik (E0130), Ort: Heidelberg
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Co-Autor(en): |
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Bodemeyer (J)
, Ort: Bad Zwesten
Hackländer (T)
, Ort: Wuppertal
Mildenberger (P)
, Ort: Mainz
Schmid (U)
, Ort: Erlangen
Simmler (R)
, Ort: Nürnberg
Walz (M)
, Ort: Eschborn
Westhof (J)
, Ort: Kassel
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Form der Präsentation: |
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Workshop und Hands-On-Workshop
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Themengruppe: |
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APT V - Teleradiologie
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Titel: |
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Die neue DIN 6868-59: Abnahme- und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV
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Kurzfassung: |
Die Röntgenverordnung (RöV) vom Frühjahr 2003 definiert in §3 Absatz 4 den Begriff und die Anwendung der Teleradiologie. Die RöV nennt fachliche, organisatorische und technische Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor Teleradiologie im Zusammenhang mit Röntgeneinrichtungen eingesetzt werden darf.
Genehmigungen für die Teleradiologie nach RöV sind auf den Nacht-, Wochenend- und Feitertagsdienst zu beschränken. Wenn ein Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung gegeben ist, kann die Genehmigung über diese Zeiten hinaus erteilt werden.
Über die RöV hinausgehende Details sollen in einer Richtlinie geregelt werden, die von der Strahlenschutzkommission (SSK) beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erstellt wird. Der Entwurf der Richtlinie enthält u.a. Aussagen zu technischen Voraussetzungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Das Ziel dieser Norm ist es, die technischen Aspekte der Richtlinie zu regeln, damit diese durch einen Verweis auf die Norm ersetzt werden.
Die neue Norm wird der 59. Teil der 6868-er Reihe ´´Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben´´ sein und voraussichtlich den Titel „Abnahme und Konstanzprüfung in der Teleradiologie nach RöV“ tragen. Dieser Beitrag beschreibt den aktuellen Stand der Norm, der zum Zeitpunkt der Präsentation voraussichtlich verabschiedet und vielleicht schon im Beuth-Verlag erschienen ist.
Die Norm legt Kenngrößen und Prüfverfahren für die Qualitätssicherung der Übertragung von Bilddaten durch ein Teleradiologiesystem fest. Dabei wird die Strecke zwischen dem Ort, an dem der Datentransfer ausgelöst wird, bis zum Ort der Befundung betrachtet. Die Norm enthält eine Definition des Anwendungsbereiches, normative Verweisungen auf andere relevante Normen, sowie Definitionen von Begriffen und Abkürzungen. Der Kernteil der Norm besteht aus den Kapiteln Prüfvoraussetzungen, Abnahmeprüfung, Konstanzprüfung und Dokumentation. Der Anhang enthält nützliche informelle Angaben und normative Informationen und Hilfestellungen, wie z.B. Prüfformulare für die verschiedenen Prüfungen.
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Lernziele: |
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Der Workshop wird die in die Struktur und die Inhalte der Norm einführen. Die Teilnehmer können damit einschätzen, welche technischen Anforderungen zukünftig auf Hersteller und Betreiber von Teleradiologiesystemen zukommen.
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